Kostenübernahme
Voraussetzungen für die Behandlung
Bei Auffälligkeiten oder Problemen beim Sprechen oder Schlucken sollten sie sich an einen Facharzt wenden: Neurologe, HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt. Dieser wird Ihnen, wenn eine eigehendere Untersuchung oder Behandlung notwendig ist, eine Verordnung („Rezept") über logopädische Behandlung ausschreiben.
Mit der Verordnung melden Sie sich dann bei uns.
Kostenübernahme / Wer übernimmt die Kosten?
Logopädische Therapie ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Bei Erwachsenen ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % des Kassensatzes plus 10 € pro Verordnung erforderlich . Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit.
Selbstzahler
Übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten oder liegt keine Krankheit vor, können Sie auch als Selbstzahler unsere Leistungen nutzen: Möchten Sie beispielweise Ihren stimmlichen Ausdruck im Beruf verbessern, bietet Ihnen unser Stimmcoaching die Möglichkeit für eine Beratung oder ein paar Stunden Training.